Hinweis

Hier finden Sie die aktuell gültigen Regelungen der jeweiligen Schwimmbäder / Standorte. Diese Regelungen werden von dem jeweiligen Betreiber / Anbieter vorgeschrieben und sind entsprechend einzuhalten.

Hygienevorschriften – Corona

Vorgeschriebene Hygienevorschriften Haidhausen – Salesianum:

  • Ab dem 02. April 2022 gelten in den öffentlichen Bereichen wie bisher die Maskenpflicht. Zulässig sind neben den FFP2-Masken auch medizinische Masken.

In allen anderen Schwimmbädern / Schulschwimmbädern gilt folgendes: 

  • Für den Zutritt zu dem Gebäude / Schulgelände gelten die allgemeinen Regelungen der Schule.
  • Zuschauer sowie Begleitpersonen in den Schwimmhallen sind nicht erlaubt.
  • Die Kinder werden mit Einhaltung der Abstandsregelung zur  Dusche begleitet werden vom  Chlorwasser abgeduscht. Eine gründliche Dusche mit Shampoo und Seife muss zu Hause durchgeführt werden.
  • Hinweis: Wir bitten Sie dringend die Hygienevorschriften einzuhalten. Mit Teilnahme an unseren Kursen erklären Sie sich mit den Hygieneregeln einverstanden. Der/die verantwortliche Übungsleiter/in macht gegenüber Personen, die die Vorschriften nicht einhalten, konsequent vom Hausrecht Gebrauch.